Frankreich gestattet Sterbe- und Suizidbeihilfe - unter Bedingungen

16.07.2026 |

Frankreichs Tauziehen um das Gesetz zum Lebensende ist beendet. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause gab das Parlament grünes Licht. Angeblich hatte sogar Papst Leo bei Präsident Macron interveniert - vergeblich.

Trotz heftiger Debatten und Widerstands aus Kirche und Politik hat Frankreich die Sterbehilfe neu geregelt.
 
Frankreich erlaubt künftig aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid - unter bestimmten Voraussetzungen. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause gab die Pariser Nationalversammlung am Mittwochabend grünes Licht. Die Abgeordneten stimmten, wie bereits in drei Lesungen zuvor, für den Gesetzestext, mit einem ähnlichen Ergebnis wie zuvor: 291 votierten mit Ja, 241 mit Nein.
 
In der zweiten Kammer, dem Senat, hatten sich die politischen Lager immer wieder mit entgegengesetzten Voten und Argumentationen blockiert. Für Präsident Emmanuel Macron ist die kontrovers diskutierte Neuregelung der Sterbehilfe eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte. Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich entschieden, aber vergeblich gegen die Vorlage gestemmt.
 
Dem Vernehmen nach soll sogar Papst Leo XIV. noch mehrfach telefonisch bei Macron interveniert haben, um das Gesetzesvorhaben zumindest zu verlangsamen und eine mögliche künftige Nachahmung in anderen Staaten zu verhindern.
 
Die Regierung Macron stellt das Gesetz als Akt der Menschlichkeit dar und vermeidet Begriffe wie Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid. Sie argumentiert, die Neuregelung wahre die persönliche Würde und die individuelle Entscheidungsfreiheit am Lebensende.
 
Einnahme tödlicher Medikamente erlauben

Das neue Gesetz gestattet Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente. Wenn es der körperliche Zustand den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.
 
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können sollen. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein.
 
Ärzte können dann ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das drei Monate lang gültig ist. Die Menschen könnten selbst entscheiden, ob sie das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einnehmen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um Beihilfe zum Suizid. Gibt eine andere Person das tödliche Medikament, handelt es sich um aktive Sterbehilfe.
 
Schutz für Orte mit Suizidbeihilfe

Zugleich sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe vorgenommen wird, besonders geschützt werden. Bereits beschlossen ist, dass es künftig strafbar sein soll, andere Menschen daran zu hindern, Suizidbeihilfe zu verlangen oder sich darüber zu informieren. Dafür können bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe drohen.
 
Vorangegangen war dem langwierigen Gesetzgebungsprozess eine gesellschaftliche Debatte, auch mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar. Ein zweites Gesetz zum Ausbau der Palliativpflege wurde bereits im Mai 2025 einstimmig verabschiedet.
 
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.
 
KNA